Eines der Kernstücke der Kampagne ist die Positivkennzeichnung Beschallungsfrei – Zone ohne Hintergrundmusik für jeden beliebigen öffentlich zugänglichen Raum ohne Zwangsbeschallung.
Alle Betriebe, Organisationen, Vereine und DienstleisterInnen, die in ihren öffentlich zugänglichen Räumen bzw. in einzelnen Bereichen nicht mit Hintergrundmusik beschallen, sind eingeladen, dies mit dem von Beschallungsfrei gestalteten Aufkleber zu kennzeichnen und bewusst zu machen!
Der kostenlose Aufkleber ist bei Hörstadt erhältlich. Bestellen Sie per Email!
Argumente & Fakten
Musik ist wunderbar, aber muss sie überall sein? Vor allem sollte selbst gewählt werden können, wann man welche Musik hören möchte. Da wir die Ohren nicht verschließen können, sind wir zum Hören verurteilt – und müssen an vielen Orten Musik hören, die uns nicht gefällt und um die wir nicht gebeten haben. Was wäre, wenn wir täglich ungebetenerweise so viel in den Mund gestopft bekommen würden wie in die Ohren?
Musik ist wunderbar, aber muss sie überall sein? Vor allem sollte selbst gewählt werden können, wann man welche Musik hören möchte. Da wir die Ohren nicht verschließen können, sind wir zum Hören verurteilt – und müssen an vielen Orten Musik hören, die uns nicht gefällt und um die wir nicht gebeten haben. Was wäre, wenn wir täglich ungebetenerweise so viel in den Mund gestopft bekommen würden wie in die Ohren?
- Beschallung ist keine Selbstverständlichkeit, und niemand hat das verbriefte Recht, Sie mit Hintergrundmusik zu beschallen.
- Jede Form von Zwangsbeschallung ist ein Akt der Bevormundung – sowohl prinzipiell als auch unseren Geschmack betreffend.
- Wird auf die Wehrlosigkeit unserer Ohren bewusst zur Manipulation mit Musik eingesetzt, ist das eine Verletzung unserer körperlichen Souveräntität und damit an der Grenze zur Menschenrechtsverletzung.
- Dauerbeschallung macht nachweislich krank. Das Verschwinden von Ruhezonen und Ruhezeiten ist Hauptursache für die rapide Verbreitung von Hörproblemen.
- Dauerbeschallung trägt zur Reizüberflutung bei, unter der besonders unsere Kinder leiden. Diese Reizüberflutung ist ein Mitauslöser von Konzentrationsschwächen und Hyperaktivität.
- Hintergrundmusik vermindert die Verständlichkeit des gesprochenen Worts. Wo Hintergrundmusik läuft, können Menschen mit Hörbehinderung nur erschwert oder gar nicht mehr kommunizieren. Dazu kommen Orientierungsprobleme – der Orientierungssinn sitzt im Ohr. Hintergrundmusik ist eine Barriere und behindertenfeindlich!
- Für Handelsangestellte und in Dienstleistungsbetrieben Beschäftigte ist Hintergrundmusik oft eine schwere psychische Belastung.
- Hintergrundmusik wird in Einkaufszentren und Handelsbetrieben oft eingesetzt – um die störenden Grundgeräusche von Klimaanlagen, Heizungen, Liften, Rolltreppen etc. zu überdecken und damit Mängel in der Gebäudeplanung zu kaschieren, und – um dort Atmosphäre zu schaffen, wo eigentlich gar keine ist. Der Hintergedanke: Wer sich wohl fühlt, bleibt länger und kauft mehr. Bis heute gibt es allerdings keinen Beweis für die umsatzfördernde Wirkung von Hintergrundmusik.
- Auch in Österreich existieren große Handelsketten, die auf Hintergrundmusik verzichten. Ihre Profitabilität beweist, dass Zwangsbeschallung überhaupt kein wirtschaftliches Erfolgskriterium ist.
Werden Sie initiativ! Wehren Sie sich!
Nehmen Sie sich die Freiheit, bei Personal oder Geschäftsführung um das Abdrehen von störender Musik zu ersuchen. Eine schriftliche Beschwerde mit der Bitte, die störende Musik abzudrehen, erregt zumeist mehr Aufmerksamkeit. Kaufen Sie gezielt in beschallungsfreien Betrieben ein! Lassen Sie in beschallungsfreien Lokalen auch einmal ein lobendes Wort des Dankes fallen.
Nehmen Sie sich die Freiheit, bei Personal oder Geschäftsführung um das Abdrehen von störender Musik zu ersuchen. Eine schriftliche Beschwerde mit der Bitte, die störende Musik abzudrehen, erregt zumeist mehr Aufmerksamkeit. Kaufen Sie gezielt in beschallungsfreien Betrieben ein! Lassen Sie in beschallungsfreien Lokalen auch einmal ein lobendes Wort des Dankes fallen.
